Schlagwort: Nutzungszeit

  • Lärm einer Seilbahn auf Spielplatz muß geduldet werden

    Die von der Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen müssen von der Nachbarin geduldet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 12.11.2012 entschieden. Die Klägerin ist Nachbarin eines unterhalb ihres Hausgrundstücks angelegten Kinderspielplatzes. Darauf befindet sich auch eine Seilbahn,