Schlagwort: Nutzungsänderung

  • Anzahl der Haltung von Hunden kann begrenzt werden

    Eine Bauaufsichtsbehörde hat von einem Hauseigentümer verlangt die Anzahl seiner Hunde auf VIER zu reduzieren. Hierüber hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden und der Verwaltung Recht gegeben. Eine übermäßige Haltung von Hunden in einem Wohngebiet stelle eine Nutzungsänderung dar.

  • Baugenehmigung für Solaranlagen erforderlich

    Die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einer Reithalle führt zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes und bedarf daher einer Baugenehmigung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.