Schlagwort: Leistungsfähigkeit
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Unterhaltsberechnung nach fiktivem Vollerwerbseinkommen
Kindesunterhalt ist bei der Zurechnung eines fiktiven Einkommens im Regelfall nach einem fiktiven Vollerwerbseinkommen und nicht nach einem fiktiven Nebenerwerbseinkommen
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Gesteigerte Unterhaltspflicht! Unterhalt geht vor Fortbildung
Es besteht stets eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind. Diese gilt auch, wenn der Kindesvater seine Berufsausbildung nur als Vorstufe eines Studiums geplant hatte. So erfolgt stets die Leistungsfähigkeitsprüfung für den nichtehelichen Vater bei Aufnahme eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung.
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Nachehelicher Unterhalt
Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist nur auf deren Einkommensverhältnisse sowie auf die des Unterhaltspflichtigen abzustellen (§ 1578 BGB). Die zweite Ehefrau ist nicht im Wege der Dreiteilung in die Bedarfsermittlung aufzunehmen.