Schlagwort: Kommunikation
-
gemeinsames Sorgerecht: Kindeswohl geht vor Kommunikationsproblemen
Die gemeinsame elterliche Sorge kann nicht zur Regelung von Kommunikationsproblemen in der Beziehung der geschiedenen Kindeseltern aufgelöst werden. Sie ist vielmehr beizubehalten, wenn das Kindeswohl keine Abänderung erfordert.