Schlagwort: Honorarstreit

  • Kartenleger hat Anspruch auf Vergütung

    Auch bei einer objektiv unmöglichen Leistung – so entschied der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil von 12.1.2011 – besteht ein Anspruch auf Zahlung des Honorars. „Erkauft“ sich jemand derartige Leistungen im Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist,

  • Ombudsstelle für Mandanten