Schlagwort: Hinterlegung

  • Gesetzentwurf gegen Mietnomanden

    Die Bundesregierung hat am 23.5.2012 ein Gesetz zur Beendigung des Mietnomandentums verabschiedet. Neue Verfahrensregeln sollen gelten: – Mit einer neuen Sicherungsanordnung kann der Mieter vom Gericht verpflichtet werden, für die während eines Gerichtsverfahrens Monat für Monat auflaufende Miete eine Sicherheit (z. B. Bürgschaft, Hinterlegung von Geld) zu leisten.