Schlagwort: Heizlkostenabrechnung

  • Heizkostenabrechnung nach dem Abflußprinzip ist unwirksam

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.2.2012 eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. Der BGH urteilte, dass nur die Heizkosten nur nach dem Leistungsprinzip auf die Mieter umgelegt werden dürfen.