Schlagwort: Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse

  • Wiederverheiratung kein Kündigungsgrund

    Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln,