Schlagwort: gesteigerte Unterhaltspflicht
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Bildungsmaßnahme – keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern
Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind
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Gesteigerte Unterhaltspflicht! Unterhalt geht vor Fortbildung
Es besteht stets eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind. Diese gilt auch, wenn der Kindesvater seine Berufsausbildung nur als Vorstufe eines Studiums geplant hatte. So erfolgt stets die Leistungsfähigkeitsprüfung für den nichtehelichen Vater bei Aufnahme eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung.