Schlagwort: Führungszeugnis

  • Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

    Der Bundestag hat 14.5.2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Künftig sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

  • Erweitertes Führungszeugnis

    Durch Gesetz vom 21. Januar 2009 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.