Schlagwort: Erwerbseinkommen

  • Elterngeld

    “ Am 24.01.2009 trat das angepasste Bundeselterngesetz und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft. Die Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit,