Schlagwort: erhebliche Mangel

  • Rücktritt vom Kaufvertrag – Erheblichkeit des Mangels beim Kfz

    Der Bundesgerichtshof hat am 15.6.2011 eine Entscheidung zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf getroffen. Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten.