Schlagwort: BGH Urteil vom 26. Juni 2020 – V ZR 173/19
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Trittschalldämmung – Fliesen statt Teppichboden
Der Bundesgerichtshof entschied am 26.6.2029, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat