Schlagwort: BGH Beschluss vom 15. Mai 2013 – XII ZB 107/08

  • Erstattung von Detektivkosten im Unterhaltsstreit grundsätzlich möglich

    Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits erstattungsfähig sind. Der Kläger war rechtskräftig zur Zahlung nachehelichen Unterhalts

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