Schlagwort: Betriebskostenabrechnung
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Erstattung des Guthabens an den Mieter ist kein Schuldanerkenntnis
Die vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, und macht damit eine fehlerhafte Abrechnung nicht verbindlich. Das hat der Bundesgerichtshof am 12.1.2011 entschieden.