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Unzulässiges Fahrverbot
Das Oberlandesgerichts Hamm – 4 Ss 21/08 – hat entschieden, dass ein Fahrverbot unzulässig ist, wenn Straßenverkehrsdelikt über zwei Jahre zurückliegt.
Das Oberlandesgerichts Hamm – 4 Ss 21/08 – hat entschieden, dass ein Fahrverbot unzulässig ist, wenn Straßenverkehrsdelikt über zwei Jahre zurückliegt.