Schlagwort: Beschluss vom 22.12.2011

  • Sorgerecht gegen den Willen der Mutter?

    Ein gemeinsames Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern kann gegen Willen der Mutter nur zum Wohl des Kindes durchgesetzt werden. Dem Kindeswohl dient die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung. Führt das gemeinsame Sorgerecht nach der Einschätzung des Gerichts

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