Schlagwort: Beschluß vom 07.03.2014 (13 WF 22/14)
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Samenspende: Kindeswohl und Auskunftsverlangen
Die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur dann verweigert werden,