Schlagwort: Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.10.2013 (3 RBs 256/13

  • Fahrverbot bei verbotenem Telefonieren

    Gegen einen u. a. wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm mit Beschluss vom 24.10.2013 entschieden