Schlagwort: Bademeister

  • Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

    Der Bundestag hat 14.5.2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Künftig sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.