Schlagwort: Arbeitsgericht Siegburg – Aktenzeichen 5 Ca 1305/18 vom 22.11.2018
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Keine Kündigung begründet trotz Abkehrwillens
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus.
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keine Urlaubsabgeltungsansprüche bei fristloser Kündigung des Arbeitnehmers
Versäumt ein Arbeitnehmer die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung in 2018 muss er hinnehmen, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen.