Schlagwort: Anpassung
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Unterhaltsvereinbarungen sind weder unwirksam noch anfechtbar
Unterhaltsvereinbarungen, die auf der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 (BVerfG, 25. Januar 2011, 1 BvR 918/10, FamRZ 2011, 437) beanstandeten Rechtsprechung des Senats zur Bedarfsermittlung durch Dreiteilung des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens
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Düsseldorfer Tabelle 2012
Aktuell wird es keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012 geben. Damit werden auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fortgelten, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.