Schlagwort: Abs.3 BGB

  • Kündigung bei wiederholt verspäteter Zahlung der Miete

    Der Bundesgerichtshof hat am 1.6.2011 eine Entscheidung zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung getroffen. Der Mieter zahlte laufend seine erst zur Monatsmitte, obwohl im Mietvertrag „jeweils bis zum 3. Werktag“ vereinbart war. Der Vermieter mahnte mehrfach wegen der verspäteten Mietzahlungen ab.

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