Schlagwort: 29. Mai 2009
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Erbrecht von nichtehelichen Kindern bei vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 26.10.2011 entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters…