
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
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Erholungswert des gesamten Urlaubs kann nicht nur komplett entfallen, sondern darüberhinaus Schadensersatz- und Schmerzensgeld auslösen
Todesangst bei der Rückreise aufgrund einer dramatischen Fährüberfahrt kann dazu führen, dass der Erholungswert des gesamten Urlaubs entfällt und dass zusätzlich ein Schmerzensgeldanspruch besteht.
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Scheitern einer Lebensgemeinschaft – Geschäftsgrundlage entfällt
Die Klägerin und ihr Ehemann sind die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten; die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Tochter mit dem Beklagten
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Rechtsschutz in Scheidungsverfahren
Die ARAG Rechtschutzversicherung bietet aktuell einen Ehe-Rechtsschutz an. Damit können Sie sich vor den hohen Kosten eines Scheidungsverfahren absichern, die im Scheidungsfall entstehen. Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner und ist in dieser Form nur bei der ARAG erhältlich. Mit dem Ehe-Rechtsschutz tritt die ARAG in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen für Sie…
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Wer entscheidet über die Arbeitsfähigkeit? Der behandelnde Arzt oder die Aufsichtsbehörde?
Wer entscheidet für Fluguntauglichkeit eines Piloten? Darüber verhandelt der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
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Altweiber bis Aschermittwoch ist „Karnevalszeit“
Als „Karnevalszeit“ gilt in den Hochburgen des Karnevals die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Das Arbeitsgericht Köln hat am 11.01.2019 entschieden, dass eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf hat, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
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