Unterhaltsansprüche in der EU

Um dieses umsetzen zu können ist die Errichtung sogenannter Zentraler Behörden vorgesehen. In Deutschland wird dies das Bundesamt für Justiz in Bonn diese Aufgabe übernehmen. Daher wird diese Verordnung nicht vor dem 18.7.2011 anwendbar sein – frühestens jedoch ab dem Tag der Anwendbarkeit des Haager Protokolls in der EG. Dieses muß noch durch die Mitgliedsländer ratifiziert werden.


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