Strafanzeige gegen den persönlichen Referenten des Landtagspräsident

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat heute in einem Gütetermin einen Rechtsstreit zwischen dem persönlichen Referenten des Landtagspräsidenten und dem Land NRW verhandelt, der eine außerordentliche Kündigung zum Gegenstand hat.

Die Kündigung ist ausgesprochen worden, da der Kläger Anfang Oktober 2018 gegen den Präsidenten des Landtags Strafanzeige erstattet hat, da dieser das Präsidialbüro für eine private Reise nach Liechtenstein in Anspruch genommen habe. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren ist nach Angabe des Landes mangels Anfangsverdacht eingestellt worden.

Das beklagte Land sieht in dem Verhalten des Klägers einen schwerwiegenden Loyalitätsbruch, da, so ihre Darstellung, der Kläger falsche Tatsachen behauptet und eine interne Klärung des Sachverhalts unterlassen habe. Zudem sei die Strafanzeige eine unmittelbare Reaktion auf ein Personalgespräch gewesen, das die aus Sicht des Landes unzureichenden Leistungen des Klägers zum Gegenstand hatte.

Der Kläger hält dem entgegen, dass er sich schon länger mit dem Gedanken getragen habe, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Interne Klärungsversuche seinerseits seien unbeantwortet geblieben. Er habe befürchtet, dass er sich ebenfalls strafbar gemacht haben könnte, indem er an der Organisation der Reise mitgewirkt habe.

Eine gütliche Einigung kam zwischen den Parteien nicht zustande.

Quelle
pressestelle@arbg-duesseldorf.nrw.de
Pressemitteilung Nr. 1/19


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