Selbständige – Zeitschriften

Das führt zu vollkommen unverständlichen Regelungen: So konnte zum Beispiel ein selbstständiger Kulturkritiker, der eine ganze Reihe von Zeitungen und Zeitschriften abonniert hatte, um sich bundesweit über die Berichterstattung im Feuilleton auf dem Laufenden zu halten, keine einzige davon absetzen (BFH-Urteil vom 7.9.1989, Az. IV R128/88). Solche Zeitungen und Zeitschriften hätten einen Bezug zum Privatleben, so die Ansicht der Steuer-Richter und -Beamten, und könnten deshalb nicht abgesetzt werden.

Doch es gibt eine Lösung, um die Kosten doch steuerlich geltend zu machen: Schaffen Sie die Zeitungen und Zeitschriften für Ihr Wartezimmer an – als Lektüre für Ihre Besucher. Wenn Sie einen solchen Wartebereich für Ihre Besucher haben (oder jetzt einrichten können), stellen Sie dort einen Zeitschriftenständer auf. Dann ist für jeden offensichtlich, dass die Zeitungen und Zeitschriften zum Zeitvertreib Ihrer wartenden Kunden angeschafft werden. Die Kosten sind deshalb steuerlich absetzbar.


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