Anfang 2019 entschied das Landgericht Innsbruck, dass ein Landwirt er hohe Schadenersatzzahlungen leisten muß, nachdem seine Kühe eine deutsche Wanderin getötet hatten.
Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zu Grunde:
Ein österreichische Landwirt, dessen Kuhherde vor rund fünf Jahren eine deutsche Wanderin getötet hatte, ist nicht alleine für den Tod der Frau verantwortlich. Das entschied nun das Oberlandesgericht Innsbruck.
Vielmehr gehen die Richter von einer Mitschuld des Opfers aus, die auf 50 Prozent festgelegt wird. Die 45 Jahre alte Frau war mit einem an ihrer Hüfte angeleinten Hund über eine Kuhweide im Stubaital gewandert. Die Tiere griffen sie an – offenbar um Kälber vor dem Hund zu schützen – und verletzten die Wanderin dabei tödlich.
Der Kuhhalter hatte zwar Warnschilder aufgestellt, eingezäunt war das Vieh allerdings nicht. Aus Sicht des Landgerichts Innsbruck war das nicht ausreichend. Die Richter verurteilten den Landwirt Anfang 2019 zu hohen Schadenersatzzahlungen von 180.000 Euro sowie zu monatlichen Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen in Höhe von 1.550 Euro.
Das OLG geht von einer hälftigen Schuld aus. Damit wird der Landwirt auch nur die Hälfte zahlen müssen: Rund 78.000 Euro Schadenersatz und 780 Euro Rente pro Monat.
Die Wanderin hat die Kuhattacke aus Sicht des OLG durch ihr Verhalten gegenüber den Kühen mit ausgelöst. Sie hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde und deren Führer darstellten und sei trotzdem in recht kurzem Abstand an den Kühen vorbei gelaufen. „Diese Vorgehensweise der Touristin ist als Sorglosigkeit zu werten und begründet damit ein maßgebliches Mitverschulden“, ist im neuen Urteil zu lesen.
Allerdings ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Das OLG ließ eine außerordentliche Revision für dem Obersten Gerichtshof (OGH) zu. Diesen Weg will der betroffene Landwirt beschreiten. Er beruft sich auf ein Grundsatzurteil des OGH von 2007, das in einem ähnlichen Fall eine Zaunpflicht verneint hatte.
Quelle: BR24