Kündigungsschutzklagen von Spielern gegen KFC Uerdingen 05

Vor dem Arbeitsgericht Krefeld sind mehrere Klagen gegen den KFC Uerdingen 05 anhängig. Die beklagte GmbH des Fußballvereins ließ zur Begründung der Kündigung mitteilen, dass der Trainer ihrer Geschäftsführung berichtet habe, dass die beiden Spieler Gehaltsinterna anderen Mannschaftsmitgliedern mitgeteilt hätten. Hierdurch hätten sie gegen vertragliche Pflichten verstoßen und das Mannschaftsklima beschädigt.

Die beiden Spieler haben den Vorwurf bestritten und darauf verwiesen, dass die Beklagte sie entgegen den vorangegangenen Urteilen des Arbeitsgerichts Krefeld weiterhin weitgehend vom Mannschaftstraining der 1. Herrenmannschaft ausschlösse. Unabhängig hiervon sei es unverständlich, dass die Beklagte ihnen ohne Grund das Gehalt seit Juli 2018 immer noch nicht gezahlt habe, dies einschließlich eines zuvor bei Gericht anerkannten Teils in Höhe von etwa 30.000,- Euro brutto. Dies könne nur bedeuten, dass die Beklagte entweder „pleite“ sei oder sie schikanieren wolle.

Die Beklagte begründete das Ausbleiben der Zahlungen damit, dass die beiden Fußballspieler zur Sicherung ihrer Ansprüche ein vorläufiges Zahlungsverbot für ihre Konten erwirkt hätten.
Auf die Frage des Gerichts, wann die Mitteilung der Gehaltsinterna gewesen sein solle, gab der Geschäftsführer Strüver der Beklagten an, dass er hierzu noch mit dem Trainer sprechen müsse. Das Gericht wies darauf hin, dass aufzuklären sei, ob aufgrund der Besonderheiten des Profifußballs ein etwaiger Verstoß gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht zum Stillschweigen über das eigene Gehalt eine fristlose Kündigung überhaupt rechtfertigen könne. Hierzu müsse im Einzelnen vonseiten der Beklagten vorgetragen werden. Auch müsse die Beklagte zu den Vorwürfen genau vortragen. Letztlich hänge die rechtliche Bewertung auch von einer umfassenden Interessenabwägung ab, bei der alle Umstände zu berücksichtigen seien.

Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2018


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