Fremdgehen nach 3 Tagen Ehe ist keine unzumutbare Härte

binocularsWer nach drei Tagen Ehe betrogen wird, bleibt dennoch ein Jahr Ehefrau. So entschied das Das Oberlandesgericht (OLG) München. Es stellt hohe Anforderungen, wenn eine frisch Verheiratete wegen unzumutbarer Härte sofort wieder geschieden werden will. Das gelte auch dann, wenn sich der Mann sofort nach der Heirat von seiner Frau abwendet und einer Anderen die ewige Liebe schwört. Das Trennungsjahr müsse eingehalten werden.

Im konkreten Fall bekam die frisch Getraute drei Tage nach der Eheschließung telefonisch von einer engen Freundin mitgeteilt, ihr Ehemann sitze soeben neben ihr und habe ihr gerade seine Liebe offenbart (was im übrigen stimmte). Außerdem hatte er schon am Tag der Eheschließung eine entsprechende E-Mail an die wirkliche Dame seines Herzens geschickt. Zwar sah das OLG dies als harten Schlag, wofür es der Betrogenen auch eine „erhebliche psychische Belastung“ attestierte. Trotzdem sei darin keine unzumutbare Härte zu sehen. Bei Treubruch sei das ohnehin nicht der Fall, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten (wie zum Beispiel Publikmachen in der Öffentlichkeit, Treubruch in der Ehewohnung), die den Vorgang „besonders entwürdigend“ machten. (OLG München, 33 WF 1104/10)