Elterliche Sorge – mehr Rechte für Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem Kläger aus Köln Recht, der seit Jahren darum kämpft, seine Tochter zu sehen. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Paragraph 1626a BGB. Er besagt, dass ein unverheirateter Vater ohne Zustimmung der Mutter kein Sorgerecht für seine Kinder erhält. Wenn der Trauschein fehlt, hat der Mann im Fall einer Trennung jeden Anspruch auf seine Kinder verwirkt. In Deutschland haben schon viele betroffene Väter dagegen geklagt. Doch weil sie immer wieder und in allen Instanzen scheiterten, ist einer von ihnen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezogen.

Urteil des Menschengerichtshofs:
Dem Urteil zufolge verstößt die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8. Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.

Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass ehelose Mütter nach einer Trennung durchweg besser für die Kindeserziehung geeignet sind als Väter. Er unterstellt, dass solche Männer gewissermaßen naturgemäß Problemfälle sind. Dass sie nicht bereit sind, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Für eine gewisse Zahl mag das zutreffen. Für viele andere nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 Zweifel am Sinn der geltenden Rechtslage signalisiert und von der Bundesregierung gefordert, zu prüfen, wie viele ehelose Väter eigentlich das Sorgerecht fordern. Vor einem Jahr erklärte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries, man sei in der Sache nicht wirklich weitergekommen und wolle die Prüfungsmethode noch einmal neu hinterfragen.


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