EBAY: Haftung für versendete Waren

Wer bei EBAY Ware ersteigert schließt damit einen Kaufvertrag. Regelmäßig wird die Ware dann durch den eBay-Verkäufer versendet. Kommt die Ware dann trotz der behaupteten Versendung nicht beim Käufer an, ist die Haftung dafür verschieden.

Handelt es sich um einen privaten Verkäufer, dann muss dieser lediglich die versteigerte Ware sorgfältig verpackt an ein Versandunternehmen übergeben. Der Verkäufer ist beweispflichtig, dass er einem Transporteur übergeben hat. Ist dass der Fall, so haftet der Verkäufer nicht dafür, falls das Paket auf dem Transportweg verloren geht. Der Käufer muss sich in einem derartigen Fall an das Transportunternehmen wenden und dieses zur Zahlung von Schadensersatz auffordern. Regelmäßig schieben die Transporteure ihre Schadensersatzpflicht auf den Verkäufer ab oder behaupten, dass der Käufer eine Abtretung des Verkäufers vorlegen muß. Dies obwohl die Versandunternehmen für diese Fälle eine Haftpflichtversicherung haben. Tatsächlich muß aber das Versandunternehmen dem Käufer gegenüber Schadensersatz leisten.

Handelt es sich jedoch um eine Internetauktion bei einem professionellen Händler, so haftet dieser auch für den Transportweg. Dessen Pflicht ist erst dann erfüllt, wenn das Paket zuhause beim Käufer angekommen ist. Geschieht das nicht, so muss er die Ware erneut versenden (falls möglich), oder das bereits bezahlte Geld an den Kunden zurückerstatten.


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