Düsseldorfer Tabelle 2015

Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2015.

Zum 01.01.2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert.

In der „Düsseldorfer Tabelle“, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. unter anderem die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt und der dem Unterhaltspflichtigen jeweils zu belassende Selbstbehalt geregelt. Eine Änderung der Tabelle ist erforderlich, weil die Beträge, die dem Unterhaltspflichtigen zu verbleiben haben (Selbstbehaltssätze), aufgrund der Anhebung des Regelsatzes nach dem SGB II („Hartz IV“) zum 01.01.2015 zu er höhen sind.

Pressemitteilung OLG Düsseldorf
Andreas Vitek


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