Doktortitel kann zum Einzug des Reisepasses führen

Ein in Deutschland nicht anerkannter Doktortitel kann bei einem Deutschen zum Einziehen des Reisepasses und Personalausweises führen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem aktuellen Urteil die Klage eines deutschen Staatsangehörigen gegen eine Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Stadt Ratingen abgewiesen, mit der dem Kläger Reisepass und Personalausweis mit der Begründung entzogen worden waren, er führe einen von der (privaten) Freien Universität Teufen im schweizerischen Kanton Appenzell-Ausserrhoden verliehenen Doktortitel, der in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt sei.

Das klageabweisende Urteil wird im Wesentlichen damit begründet, dass die eingezogenen Ausweisdokumente ungültig seien, weil der Kläger den Doktortitel zu Unrecht führe. Die Freie Universität Teufen sei in der Schweiz nicht staatlich anerkannt. Nach einem bilateralen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sowie dem deutschen Hochschulrecht sei die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung, die einen akademischen Grad verliehen habe, für das Führen des Titels zwingende Voraussetzung. Daran fehle es im vorliegenden Falle.
Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

VG Düsseldorf Az.: 24 K 3930/08


Beitrag veröffentlicht

in

von