Anpassung des Sorgerechts

puzzle3Bundestag hat am 26.10.2012 in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Sorgerecht beraten. Der Gesetzentwurf zum Sorgerecht passt das Familienrecht an die geänderten gesellschaftlichen Realitäten an. In den letzten Jahren haben sich die Formen des Zusammenlebens von Familien rasant geändert. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder hat sich von 15% im Jahr 1995 auf etwa 33% im Jahr 2010 mehr als verdoppelt.

Diese Entwicklung muss ein modernes Sorgerecht berücksichtigen. Ein modernes Familienrecht zeichnet sich dadurch aus, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und das Kindeswohl gewahrt wird. Auch unverheiratete Väter müssen eine effektive Chance erhalten, das Sorgerecht auszuüben.

„Grundsätzlich ist es für Kinder am besten, wenn beide Eltern Verantwortung tragen. Ein zeitgemäßes Sorgerecht muss diese Tatsachen anerkennen und darauf angemessen reagieren“, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Rede vor dem Parlament. „Wir haben mit unserem Gesetzentwurf die Interessen aller Betroffenen in einen fairen Ausgleich gebracht und die von der Verfassung garantierten Väterrechte angemessen berücksichtigt.“

Der Gesetzentwurf wurde am 4. Juli 2012 vom Bundeskabinett beschlossen. Nach dem neuen Leitbild des Entwurfs sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Dies ist ein wesentliches Element der Neuregelung, um die lange gerungen wurde.

Bislang konnten Väter ohne die Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht erlangen. Mütter besaßen faktisch ein Veto-Recht, wenn sie ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten. Diese für die Väter unbefriedigende Situation wird es in Zukunft nicht mehr geben. Der Vater kann nach dem Gesetzentwurf die Mitsorge auch dann durchsetzen, wenn die Mutter nicht zustimmt.


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