Abgasmanipulation berechtigt zum Rücktritt

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter dem Vorsitz von Reinhart Schulz entschieden, wegen der Abgasmanipulation bei dem verbauten Dieselmotor der Motorbaureihe EA189 EU 5 könne der Käufer eines VW Passat Variant vom Kaufvertrag zurücktreten. Wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller des Fahrzeugs sei dem Käufer eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht zumutbar gewesen.

Wegen der Mängel ist der Rücltritt berechtigt.

Der Entscheidung liegt der folgende Sachverhalt zu Grunde:
Der Händler in Düsseldorf muss nun dem Käufer aus Bergisch Gladbach den Kaufpreis erstatten und darauf Verzugszinsen zahlen, da der Käufer das Fahrzeug schon im Jahr 2016 zurückgeben wollte, was der Händler verweigerte. Umgekehrt muss sich der Käufer eine Nutzungsentschädigung für jeden mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen. Soweit der Käufer weitergehende Aufwendungen wie die Miete für die Garage des Fahrzeugs, Kleiderbügel, einen Smartphone-Adapter und dergleichen ersetzt haben wollte, hatte er damit keinen Erfolg.

Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Oktober 2019, Aktenzeichen I-13 U 106/18

Quelle
Dr. Michael Börsch
Pressedezernent

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. mehr Informationen.

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close