2010! Ehegattenbesteuerung

Ehegatten werden künftig nach der Steuerklasse IV besteuert. Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird damit entschärft. Von 2010 gilt für Doppelverdiener-Ehepaare ein freiwilliges „Faktorverfahren“. Konkret sollen Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern – optional – gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden können. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.


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