2010! Ehegattenbesteuerung

Ehegatten werden künftig nach der Steuerklasse IV besteuert. Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird damit entschärft. Von 2010 gilt für Doppelverdiener-Ehepaare ein freiwilliges „Faktorverfahren“. Konkret sollen Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern – optional – gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden können. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. mehr Informationen.

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close