Kontenumschreibung nach Todesfall

Die einem Ehepartner erteilte „transmortale“ Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten. Die Bank muß dem Erben den Schaden ersetzen.

BGH vom 24. März 2009 – XI ZR 191/08


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