unfallbedingte 20 prozentige Erwerbsminderung

euroWer unverschuldet bei einen Unfall verletzt wird und erleidet auch eine nur teilweise Erwerbsminderung, hat einen Anspruch auf einen erheblichen Schmerzensgeldbetrag. Das Landgericht in Köln sprach einem in einen Unfall verwickelter Autofahrer, wegen des beim Crash erlittenen Hüftbruchs ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden und ist er fortan zu 20 Prozent erwerbsgemindert, einen Schmerzengeldbetrag von € 40.000,00 zu. Dies obwohl der Verletzte nach Abschluss einer beruflichen Wiedereingliederung die volle Arbeitsfähigkeit wieder erhielt, bleibt es nach Auffassung des Gerichts bei einer „dauerhafte unfallbedingte“ Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %. Unter Einrechnung einer minimalen – aber spürbaren – psychischen Belastung sprach das Gericht 40.000 € zu.

(LG Köln, 18 O 558/08)

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